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Gasinstallation nach TRGI

Gasinstallation nach TRGI

Die entsprechenden Eintragungsvoraussetzungen ins Installateurverzeichnis des NB können bei dem örtlichen Netzbetreiber (früher Gasversorger) erfragt werden. In der Regel ist als Voraussetzung die Meisterprüfung im Gas-Installateur und Heizungsbauerhandwerk oder eine vergleichbare Qualifikation (z. B. Ingenieur Versorgungstechnik mit entsprechender Berufspraxis als Gas-Installateur oder Installateur und Heizungsbauer) erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Eintragung in das VIU-Verzeichnis des NB sind in der BDEW/BHKS/ZVSHK-Richtlinie für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen bzw. dem zugehörigen Leitfaden zu dieser Richtlinie geregelt und beschrieben. Weitere oder ergänzende Informationen kann Ihnen ggf. der Landesinstallateurausschuss oder die für Ihre Region zuständige BDEW-Landesgruppe geben, welche sich in der Regel ebenfalls mit dieser Thematik befassen.

 

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